Kostenerstattung
Wie kann ich als gesetzlich Versicherter in einer Privatpraxis psychotherapeutisch behandelt werden?
Die gute Nachricht zuerst: Ihre gesetzliche Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in meiner Privatpraxis zu erstatten, wenn Sie keinen baldigen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung bekommen.
Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
1.) Sie stellen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse und dokumentieren, dass Sie bei mindestens 5 Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfolglos versucht haben, einen baldigen Behandlungstermin zu erhalten
2.) Ihr Hausarzt oder ein Facharzt bestätigt, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist
3.) Ich bestätigen Ihnen, dass Sie in meiner Praxis kurzfristig behandelt werden können.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat zum Antragsverfahren einen hilfreichen Ratgeber erstellt, den Sie hier herunterladen können.