Kinder und Jugendliche

Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Behandlung für Patienten von Patienten bis 21 Jahre mit gesetzlicher Krankenversicherung übernehmen die Krankenkassen. Sie benötigen nur die Versichertenkarte. Sollten Sie eine Überweisung erhalten haben, bringen Sie diese bitte mit.
Üblicherweise erfolgen erst einige psychotherapeutische Sprechstunden. Dann wird nach Durchführung von 2 probatorischen Stunden ein Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Ist dieser genehmigt, kann die Psychotherapie beginnen.

Privat Krankenversicherte / Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe vollständig oder zu einem großen Anteil übernommen. Die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, kann jedoch von dem individuellen Tarif abhängig sein. Bitte informieren Sie sich über ihre Vertragsbedingungen und fordern Sie die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnung erhalten die Eltern bzw. der Versicherte; von diesen ist die Rechnung auch zu begleichen.

Selbstzahler
Grundlage der Abrechnung für Selbstzahler ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag wird vereinbart. In diesem Fall erhält die Krankenkasse keine Mitteilung oder Information über die Psychotherapie oder Beratung. Die Rechnung erhalten die Eltern bzw. der Versicherte; von diesen ist die Rechnung auch zu begleichen.