Kosten und Abrechnung

bei der Behandlung Erwachsener

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten der Behandlung für Erwachsene (ab 21 Jahre) können von den gesetzlichen Krankenkassen nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden.  Lesen Sie hier, wie Sie als gesetzlich Versicherter in einer Privatpraxis behandelt werden können.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Das Honorar wird gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.  Die Rechnung erhalten Sie; diese ist auch durch Sie zu begleichen.  Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen.  Die Bedingungen der Privatkassen sind generell von Ihrem individuellen Tarif abhängig.  Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie daher bei Ihrer Krankenversicherung klären, in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird.

Selbstzahler

Das Honorar für Psychotherapie bei selbstzahlenden Klienten berechnet sich auch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Die Rechnung erhalten Sie; diese ist auch durch Sie zu begleichen.